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Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch Samstag + Sonntag !
Keine Vorkasse der Gutachtengebühren !
Wenn durch einen Unfall, an dem Sie unschuldig sind, Ihr Auto beschädigt wurde, können Sie
meine Leistungen als Kfz-Sachverständiger in Anspruch nehmen.
(Bei Eigenschuld oder "Schädiger unbekannt", fragen Sie Ihre Versicherung, ob Sie einen freien
Sachverständigen wählen dürfen, erst dann können Sie auch in diesen Fällen meine Leistungen
in Anspruch nehmen.)
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